Zwei Drittel Mehrheit beim Schweizer Volksentscheid für die Komplementärmedizin

Ein klares Ergebnis: Die Schweizer wollen die Komplementärmedizin. So haben sich 67 Prozent der Wahlberechtigten bei der gestrigen Volksabstimmung dafür ausgesprochen, dass die Komplementärmedizin in der Schweizer Verfassung verankert werden solle. Seit diesem Wochenende heißt es deshalb offiziell in der Bundesverfassung: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin". Nur in drei Kantonen betrug die Zustimmung weniger als 60 Prozent, am höchsten fiel die Zustimmung in der Westschweiz aus.

Sowohl das nationale als auch die kantonalen Parlament(e) sind nun gefordert, die folgenden fünf Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufzunehmen: Anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Neuraltherapie, Phyto-therapie (Pflanzenheilkunde) und Traditionelle Chinesische Medizin. Weitere Kernforderungen des Verfassungsartikels "Ja zur Komplementärmedizin" betreffen berufsrechtliche Regelungen, die Integration der Komplementärmedizin in Lehre und Forschung sowie die Wahrung des bewährten Heilmittelschatzes.

Was wünschen sich die deutschen Patienten?

Das Abstimmungsergebnis in der Schweiz spiegelt auch die Zustimmung zur Komplementärmedizin in Deutschland wider. In den vergangenen Jahren haben verschiedene Untersuchungen immer wieder gezeigt, dass sich die große Mehrzahl der Patientinnen und Patienten eine integrative Medizin wünschen, die ganzheitlich ansetzt (2002 gaben zum Beispiel 73 % der Deutschen an, Naturheilmittel anzuwenden, Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach).

In Deutschland schwinden allerdings die Räume für eine integrativ ausgerichtete Medizin dramatisch - nicht erst seit Einführung des Gesundheitsfonds oder im Rahmen aktueller Entwicklungen zum Arzneimittelgesetz. So sollte das Schweizer Ergebnis auch in Deutschland als Anstoß verstanden werden: Es muss mehr getan werden, um die Vielfalt der Komplementärmedizin zu fördern. Die derzeit gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen verweisen die Komplementärmedizin in Randbereiche des Gesundheitssystems, die Patienten müssen für viele dieser Leistungen privat aufkommen. Damit bleiben wirksame und sinnvolle Therapieverfahren für viele Patienten unerreichbar. Das alte Vorurteil, dass die Komplementärmedizin erst dann stärker berücksichtigt werden könne, wenn der vollständige Wirksamkeitsnachweis erbracht worden sei, kann heute selbstbewusst zurückgewiesen werden, da die Komplementärmedizin heute zu einem relativen Anteil evidenzbasiert ist - anders als noch vor rund 15 Jahren. Zu denken geben sollte allerdings, dass es seit 1999 keine öffentliche Forschungsförderung mehr gibt.

Was sagt die Anthroposophische Medizin?

Die Anthroposophische Medizin - die sich explizit als eine Erweiterung und Ergän-zung zur Schulmedizin und nicht als deren Gegensatz oder Alternative versteht - sieht das Schweizer Abstimmungsergebnis als positives Signal, dass sich die Rahmenbedingungen für seriöse komplementärmedizinische Ansätze auch in Deutschland ändern können: "Die Menschen wünschen sich eine ganzheitliche und individuell ausgerichtete Medizin. Auch Deutschland täte gut daran, diesen Wunsch stärker zu respektieren", fasst Dr. Matthias Girke, Vorstandsmitglied des Dachverbandes Anthroposophische Medizin in Deutschland, seine Hoffnung auf positive Auswirkungen der Schweizer Volksabstimmung zusammen.

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Der DAMiD repräsentiert die Anthroposophische Medizin in allen gesellschaftlichen Bereichen des deutschen Gesundheitswesens. Als Dachorganisation vertritt der Verband die übergeordneten Belange und Interessen seiner 17 Mitglieder. Mitgliedsorganisationen sind Berufs- und Patientenverbände, Klinikverband, gemeinnützige Altenhilfe, Behindertenhilfe sowie Hersteller Anthroposophischer Arz-neimittel.